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   VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87   

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VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87 (https://dejure.org/1992,4800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1992 - 2 UE 1237/87 (https://dejure.org/1992,4800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 2 UE 1237/87 (https://dejure.org/1992,4800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 FStrG, §§ 17 ff FStrG, § 17 Abs 1 S 1 FStrG, § 17 Abs 1 S 2 FStrG
    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Ob hieraus aber der Schluß auf einen Abwägungsfehler gezogen werden kann, erscheint schon im Hinblick darauf fraglich, daß die Behörde nicht sämtliche bei bestimmten Straßenneubauvorhaben denkbaren Trassenführungen - insbesondere nicht solche, denen eine gänzlich andere Konzeption zugrundeliegt - mit gleicher Intensität auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile untersuchen muß, sondern die Anforderungen an den zu betreibenden Ermittlungsaufwand um so mehr zunehmen, je eher sich eine bestimmte andere (beispielsweise landschaftsschonendere) Trassenführung der Planfeststellungsbehörde selbst hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990 - 4 C 26.87 -, VRS 80 S. 59, 67).

    Ob hieraus jedoch mit dem Verwaltungsgericht gefolgert werden kann, die von diesen zuletzt vorgeschlagene Lösung habe, weil sie sich als Alternative zur Planung der B 4 (neu) geradezu hätte aufdrängen müssen, noch näher auf ihre - möglicherweise nicht auszuschließende - Gleichwertigkeit mit der Amtsplanung untersucht werden müssen, erscheint angesichts der gerade bei der Trassendiskussion weiten planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990, a. a. O., sowie Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, Rz. 168 bis 170 mit weiteren Nachweisen) und der damit korrelierenden Pflicht zur Ermittlung weiteren Abwägungsmaterials als zweifelhaft.

    Die Frage, inwieweit die Planfeststellungsbehörde bei ihrer Entscheidung die Ergebnisse der nachfolgenden Flurbereinigung schon vorwegnehmend berücksichtigen darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 32.84 -, DVBl. 1988 S. 536 ff. = NVwZ 1989 S. 145 ff., vom 3. Mai 1988 - 4 C 26.84 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 = NVwZ 1989 S. 149 f., und vom 27. Juli 1990, a. a. O. S. 65 f.) inzwischen dahin geklärt, daß die Planfeststellungsbehörde zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Entscheidung - in dem der Flurbereinigungsplan gemäß § 87 Abs. 2 Satz 2 FlurbG noch nicht bekannt gegeben sein darf - abzustellen hat, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Entwicklungen, wie etwa die Ergebnisse einer schon eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigung, in die planerische Abwägung miteinbeziehen darf (vgl. zusammenfassend Kühling, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht, DVBl. 1989 S. 221, 222).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Der Eigentümer des durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann deshalb nicht nur eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen beanspruchen, sondern darüber hinaus die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. des Landschaftsschutzes) seien bei der Beurteilung des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nicht hinreichend beachtet worden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74 ff., sowie vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 -, BVerwGE 74, 109).

    Sofern aber der Planfeststellungsbeschluß wegen der mangelhaften Abwägung eines - auch öffentlichen - Belangs, der nicht außer Betracht bleiben durfte, an einem Fehler leidet, können sich die von der Planfeststellung in ihrem Grundeigentum betroffenen Kläger hierauf als einen Grund, der die Planfeststellung auch ihnen gegenüber rechtswidrig macht, berufen (vgl. BVerwGE 67 S. 74, 76; 77 S. 86, 91; 78 S. 347, 355).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Ob eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des FStrG einem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt ist und für ihre Planfeststellung deshalb das Bundesfernstraßengesetz als Rechtsgrundlage heranzuziehen ist, richtet sich u.a. nach den in den Fernstraßenausbaugesetzen verlautbarten Bedarfsentscheidungen des Bundes; über die Rechtmäßigkeit eines konkreten Vorhabens, insbesondere seine Planrechtfertigung, ist damit aber noch nicht abschließend entschieden (Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 a.a.O., unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 26.84 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 =NVwZ 1989 S. 149).

    Die Frage, inwieweit die Planfeststellungsbehörde bei ihrer Entscheidung die Ergebnisse der nachfolgenden Flurbereinigung schon vorwegnehmend berücksichtigen darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 32.84 -, DVBl. 1988 S. 536 ff. = NVwZ 1989 S. 145 ff., vom 3. Mai 1988 - 4 C 26.84 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 = NVwZ 1989 S. 149 f., und vom 27. Juli 1990, a. a. O. S. 65 f.) inzwischen dahin geklärt, daß die Planfeststellungsbehörde zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Entscheidung - in dem der Flurbereinigungsplan gemäß § 87 Abs. 2 Satz 2 FlurbG noch nicht bekannt gegeben sein darf - abzustellen hat, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Entwicklungen, wie etwa die Ergebnisse einer schon eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigung, in die planerische Abwägung miteinbeziehen darf (vgl. zusammenfassend Kühling, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht, DVBl. 1989 S. 221, 222).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Die bestimmungsgemäße Verkehrsfunktion einer Straße ergibt sich, wie der erkennende Senat durch Urteil vom 6. Dezember 1988 - 2 UE 427/85 - (Leitsätze in UPR 1989 S. 280, vgl. hierzu - bestätigend - Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 - 4 B 50.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 = NVwZ-RR 1990 S. 454) näher ausgeführt hat, entweder aus einer - der Einstufung oder Planfeststellung vorhergehenden - planerischen Entscheidung oder aus einer tatsächlichen Entwicklung, die Rückschlüsse auf die dem Vorhaben zugrundeliegende Verkehrskonzeption zuläßt.

    Ob eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des FStrG einem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt ist und für ihre Planfeststellung deshalb das Bundesfernstraßengesetz als Rechtsgrundlage heranzuziehen ist, richtet sich u.a. nach den in den Fernstraßenausbaugesetzen verlautbarten Bedarfsentscheidungen des Bundes; über die Rechtmäßigkeit eines konkreten Vorhabens, insbesondere seine Planrechtfertigung, ist damit aber noch nicht abschließend entschieden (Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 a.a.O., unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 26.84 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 =NVwZ 1989 S. 149).

  • VGH Hessen, 06.12.1988 - 2 UE 427/85

    Zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Qualifizierung als Bundesfernstraße

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Die bestimmungsgemäße Verkehrsfunktion einer Straße ergibt sich, wie der erkennende Senat durch Urteil vom 6. Dezember 1988 - 2 UE 427/85 - (Leitsätze in UPR 1989 S. 280, vgl. hierzu - bestätigend - Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 - 4 B 50.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 = NVwZ-RR 1990 S. 454) näher ausgeführt hat, entweder aus einer - der Einstufung oder Planfeststellung vorhergehenden - planerischen Entscheidung oder aus einer tatsächlichen Entwicklung, die Rückschlüsse auf die dem Vorhaben zugrundeliegende Verkehrskonzeption zuläßt.

    Für die Ermittlung der bestimmungsgemäßen Verkehrsbedeutung der B (neu) sind daher Aussagen der Straßenbauverwaltung und der Planfeststellungsbehörde, aus denen sich eine Absicht ergeben könnte, die Straße letztlich nur zwecks Lösung lokaler oder allenfalls regionaler Verkehrsprobleme zu bauen, rechtlich unerheblich (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.08.1983 - 4 B 16.83
    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß, wie durch Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses ermittelt werden muß, die Behörde bei der Gewichtung der in die Abwägung einzustellenden Belange das Maß der Betroffenheit der notfalls zu enteignenden Grundeigentümer im Hinblick auf die vorgesehene Flurbereinigung als wirklich gemindert angesehen und nicht nur ergänzend und für ihre Entscheidung unerheblich auf die erwartete Flurbereinigung hingewiesen hat (vgl. zur Unschädlichkeit eines solchen bloßen Hinweises den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1983 - 4 B 16.83 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 53).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Der Eigentümer des durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann deshalb nicht nur eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen beanspruchen, sondern darüber hinaus die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. des Landschaftsschutzes) seien bei der Beurteilung des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nicht hinreichend beachtet worden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74 ff., sowie vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 -, BVerwGE 74, 109).
  • VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat u. a. durch Beschluß vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 - angeschlossen hat, ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - , DVBl. 1989 S. 510, sowie Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713, 716 f. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Der bei allen Planungsentscheidungen (vgl. beispielsweise §§ 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB, 2 Abs. 1 Nr. 5 ROG und 1 Abs. 3 BNatSchG) zu berücksichtigende öffentliche Belang der Landwirtschaft wird durch eine Entscheidung der Fachplanung jedenfalls dann in abwägungsrelevanter Weise betroffen, wenn - wie vorliegend unterstellt - eine größere Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe, die die alleinige oder wesentliche Existenzgrundlage für die Betriebsinhaber darstellen, durch ein Projekt des Straßenbaus gefährdet werden (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 5. April 1990 - 5 S 2119/89 -, VBlBW 1991 S. 144 ff. zum Fall der Existenzgefährdung von mindestens acht Landwirtschaftsbetrieben).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat u. a. durch Beschluß vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 - angeschlossen hat, ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - , DVBl. 1989 S. 510, sowie Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713, 716 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Ausweisung eines Campingplatzes im Flächennutzungsplan

  • VGH Hessen, 16.01.1991 - 4 UE 681/87

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78
  • VGH Hessen, 20.01.1987 - 2 UE 1292/85
  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • VG Darmstadt, 15.01.1987 - II/1 E 1180/84

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87

    Planfeststellung für Bundesstraße

    zwei Pläne des Beklagten (Schriftsatz vom 22. Mai 1992 in dem Verfahren 2 UE 1237/87),.
  • VG Gießen, 28.09.1998 - 10 E 780/95

    FACHPLANUNGSRECHT; PLANERISCHE GESTALTUNGSFREIHEIT; PLANUNGSBEFUGNIS;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. das Urteil vom 09.03.1990, 7 C 21/89, unter Hinweis auf BVerwGE 71, 166, 170 und 72, 15, 24) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteil vom 16.06.1992, 2 UE 1237/87), der die erkennende Kammer folgt, verwirklicht sich der Schutz des Eigentums gegenüber einem mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung - wie vorliegend aufgrund der Inanspruchnahme der klägerischen Grundstücke - versehenen Planfeststellungsbeschluß im wesentlichen dadurch, daß dieser Beschluß den Anforderungen der Planrechtfertigung und des Gebots der Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander genügen muß.
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